Rechtsprechung
BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 6.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verpflichtung einer Behörde zur Vorlage von Urkunden und Akten an das Gericht; Vorliegen einer Sperrerklärung hinsichtlich der Weitergabe bestimmter Akten oder bestimmten Akteninhalts; Umfang der Vorlagepflicht des § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.08.2002 - G 02.3
- BVerwG, 19.09.2002 - 2 AV 9.02
- BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 6.03
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 6.03
Der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 VwGO unterliegen von vornherein nur solche Akten und Urkunden, deren Inhalt für die Entscheidung in der Hauptsache nach der Rechtsauffassung des dafür zuständigen Gerichts erheblich ist (Beschluss vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).Bei Erheblichkeit des Akteninhalts hat das für die Hauptsacheentscheidung zuständige Gericht auch um diese seine Rechtsauffassung erkennbar werden zu lassen grundsätzlich einen Beweisbeschluss über die Aktenbeiziehung zu fassen (Beschluss vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03).
- BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 6.03
Die oberste Aufsichtsbehörde hat unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles abzuwägen zwischen dem Interesse einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts einerseits, für die nicht nur das öffentliche Interesse an der Justizgewährung, sondern auch das individuelle, grundrechtlich geschützte (Art. 19 Abs. 4 GG) Interesse des Klägers an effektivem und umfassendem Rechtsschutz streitet, und andererseits dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung polizeilicher Erkenntnisquellen und Ermittlungsmethoden (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2002 2 AV 1.02 BVerwGE 117, 8 ).
- BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche …
Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 , vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - [...] Rn. 4 , vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 - und vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39). - BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07
Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde …
Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (vgl. Beschlüsse vom 24. November 2003 a.a.O. S. 230 f., vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - juris Rn. 4, vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 , vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ). - BVerwG, 28.01.2005 - 6 B 47.04
Anspruch auf Auskunft über die Mitgliedschaft in der Scientology Kirche - …
Dies gelte umso mehr, als das Verwaltungsgericht diesen Vortrag des Klägers für glaubwürdig erachtet habe, unter anderem hieraus ein berechtigtes Auskunftsinteresse abgeleitet habe und dem Berufungsgericht durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - gerade ausdrücklich aufgegeben worden sei, zu entscheiden, ob das Verwaltungsgericht zu Recht ein besonderes Interesse an der Auskunftserteilung angenommen habe.Sein Hinweis, das Berufungsgericht habe sich zur Begründung des Auskunftsverbots fälschlich auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - bezogen, trifft nicht zu.
- BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07
Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und …
Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 ; vom 22. Januar 2004 BVerwG 20 F 6.03 juris Rn. 4; vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 18.03 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 BVerwGE 125, 40 ). - BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08
Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als …
Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 , vom 22. Januar 2004 BVerwG 20 F 6.03 juris Rn. 4, vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 18.03 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 BVerwGE 125, 40 ). - BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07
Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht …
Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 , vom 22. Januar 2004 BVerwG 20 F 6.03 juris Rn. 4, vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 18.03 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 BVerwGE 125, 40 ). - OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden; …
Für die Verweigerung der vom Kläger gegenüber dem Beklagten begehrten, nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NVerfSchG nicht von weiteren Voraussetzungen abhängigen (vgl. insoweit zur abweichenden Rechtslage in Bayern den Beschluss des BVerwG v. 22.1.2004 - 20 F 6/03 -) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten kommt es ersichtlich auf eine etwaige Geheimhaltungsbedürftigkeit der Angaben an, die in den ergänzend vorgelegten Beiakten enthalten sind. - OVG Thüringen, 08.07.2004 - 10 SOV 136/04
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfahren; Zwischenverfahren; …
Zur Feststellung der Entscheidungserheblichkeit bedarf es, auch um dadurch nach außen die Rechtsauffassung erkennbar werden zu lassen, grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache über die Aktenbeiziehung (§ 98 VwGO i. V. m. § 358 ZPO), sofern er nicht ausnahmsweise entbehrlich ist, weil die zurückgehaltenen Unterlagen offenkundig entscheidungserheblich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - DVBl. 2004, 254; ferner Beschluss vom 22. Januar 2004 - 20 F 6.03 - zitiert nach Juris).